Gesetzliche Vorgaben zur Wahl des Babynamens in Deutschland

  • Der Vorname muss innerhalb eines Monats nach Geburt beim örtlichen Standesamt in das Geburtenregister eingetragen werden und kann danach nur selten nochmal geändert werden.
  • Eine gesetzliche Regelung für die Vornamenswahl gibt es in Deutschland nicht. Es handelt sich vielmehr um Gewohnheits- und Richterrecht.
  • Wichtig ist, dass sich der Vorname von dem deiner übrigen Kinder unterscheidet. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass man seine Kinder gleich nennt … Aber der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass bei mehreren Vornamen einer identisch sein darf.
  • Die maximale Zeichenzahl aller Vornamen inklusive Leer- und Sonderzeichen beträgt 28. Mehr passt nicht auf den Perso.
  • Außerdem musst du dich auf 5 Vornamen beschränken, was jedoch den wenigsten Eltern etwas ausmachen dürfte.
  • Dabei ist es egal, in welcher Reihenfolge die Namen ins Geburtenregister eingetragen werden. Der Rufname deines kleinen Knopfes kann im Laufe seines Lebens beliebig oft geändert werden, vorausgesetzt die einzelnen Namen sind nicht durch einen Bindestrich miteinander verbunden.
    • In letztgenanntem Fall müssen sie zumindest bei offiziellen Anlässen stets zusammen und in der vorgegebenen Reihenfolge genannt werden (z.B. Anna-Marie versus Anna Marie).
    • In Verbindung mit einem später längeren Familien- oder gar Doppel-Nachnamen kann das ziemlich nervig werden.
    • Problematisch ist der Bindestrich auf jeden Fall beim Ausfüllen amerikanischer Formulare, wo er als deutsche Besonderheit nicht berücksichtigt ist.
    • Übrigens: Es können jeweils maximal 2 Namen durch Bindestrich miteinander verbunden werden.
  • Um das Persönlichkeitsrecht deines Kinds nicht zu verletzen, sind lächerliche oder beleidigende Namen unzulässig.
  • Auch biblische Namen mit negativen Assoziationen fallen per se weg, z.B. Kain oder Judas.
  • Obwohl seit 2008 nicht mehr verpflichtend, lässt sich eine Namenswahl oft schwierig durchsetzen, wenn diese nicht eindeutig erkennen lässt, ob es sich um einen Jungen oder ein Mädchen handelt. Solche Probleme umgehst du, wenn du dem Namen einen weiteren eindeutigen Namen hinzufügst.
    • Der Name Maria ist für Jungen übrigens nur als Zweitname möglich.
  • Gebräuchliche Kurzformen eines Namens sind in der Regel unproblematisch, wohingegen Koseformen nicht anerkannt werden. So kannst du dein Kind wohl Lia, nicht aber Julchen nennen (beides von Juliane)
  • In den USA üblich, in Deutschland jedoch in der Regel als Vornamen unzulässig sind
    • Nachnamen,
    • Markennamen,
    • Ortsnamen,
    • Berufs-,
    • Monats- und
    • Sachbezeichnungen sowie
    • Titel.
  • Wünschst du dir einen wirklich ausgefallenen Namen für deinen kleinen Knopf, solltest du dem Standesbeamten am besten einen Nachweis über dessen Existenz/Tradition (z.B. Zeitungsauschnitt, DVD-Abspann, …) mitbringen. Ansonsten kannst du für max. 40 Euro auch eine Bestätigung der Namensforschungsstelle an der Uni Leipzig oder der Gesellschaft für Deutsche Sprache beantragen und beim Standesamt einreichen.

 

Weitere Kriterien

Hier findest du weitere Tipps zur Wahl des Babynamens.

 

Babynamen-App für iOS und Android

Der intelligente Namensfinder der App sucht und filtert für dich in über 3000 Namen nach verschiedensten Kriterien. Darüber hinaus versorgt er dich zu vielen davon mit umfangreichen Informationen, die die finale Auswahl weiter erleichtern können.  Namen, die dir gefallen, kannst du auf eine Favoritenliste setzen.

Hier geht’s lang zur iPhone / iPad-Version der App und hier zur Android-Version.

 


 

Menü Babynamen

5/5 (2)

Bitte bewerte diesen Beitrag

1 2 3 4 5

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar