Checkliste zur Schadensprävention in der kalten Jahreszeit
Wer den Schaden vermeidet, spart Zeit und Geld. Vorbeugen heißt die Devise, denn die Hausratsversicherung kann nicht immer für jeden Schaden aufkommen und außerdem steigt irgendwann die Prämie. Insbesondere in der kalten Jahreszeit können Frost, ungeahnte Schneemassen und abbrechende Baumäste für ein böses Erwachen sorgen. Die Berücksichtigung von einfachen Präventivmaßnahmen reicht im Regelfall aus, um die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts deutlich zu minimieren.
Hauptwasserhähne abdrehen und freiliegende Leitungen schützen
Gegen einen Schnee-Orkan kann niemand vorbeugen, Frostschäden können jedoch schon verhindert werden. Wasserleitungen im Freien bersten bei tiefen Temperaturen, im Extremfall können sie auch platzen. Aus diesem Grund sollen freiliegende Wasserauslässe mit einem schützendem Material (bspw. Dämmstoffe) überdeckt und gut isoliert werden. Die Wasserhähne im Freien sollten unbedingt abgedreht werden, bei einer längeren Abwesenheit wird auch präventiv ein Verschluss der Hauptwasserhähne im Innengebäude empfohlen. Die Solardusche auf der Terrasse, der Gartenbrunnen und der Pool dürfen auch nicht vergessen werden, denn die Entleerung der Leitung schützt vor unnötigen Frostschäden.
Fenster schließen und ausreichend heizen
Auf Familienski-Urlaub gefahren und die Kinder haben das Fenster offengelassen? Ein ausgekühltes Haus mit Durchzug ist für Innenmaterialien und die Hauselektronik ungünstig. Ein im Spätherbst mit einem Fußball zerstörtes Kellerfenster sollte auch keinesfalls vergessen werden und spätestens vor Einbruch der kalten Jahreszeit repariert sein. Bei längerer Abwesenheit im Winter wird als Frostschutz zumindest eine niedrige Grundtemperatur dringend empfohlen, damit das Auskühlen des Hauses vermieden wird darf die Heizung nie komplett abgeschaltet werden. Diese Maßnahme ist wichtig, zumal ein eingefrorener Heizkörper mit Restwasser einen gehörigen Schaden verursachen kann. Viele Kleingartenbesitzer verzichten aufs Heizen, in diesem Fall sollen alle Heizkörper komplett entleert und im Optimalfall mit Druckluft ausgeblasen werden.
Terrassenpflanzen und Teich schützen
Viele Terrassenpflanzen sind einem besonders harten Winter schutzlos ausgeliefert, sie sollten bspw. im Keller oder Wintergarten eingewintert werden. Die Fische im Teich können bleiben, sofern sie genug Wasser unter der Eisdecke haben und kälteresistent sind. Der Goldfisch kann unter guten Voraussetzungen im Teich verweilen, die liebevoll gehegten Gartenfische mit dünnerer Fischhaut lieber nicht. Die Teichpumpe sollte auch entfernt und im Trockenen eingelagert werden, denn wenn der Teich komplett einfriert, wäre ein Schadensfall sehr wahrscheinlich. Jene Hausbesitzer, bei denen große Baumäste über das Gartenhaus ragen können sich überlegen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit abbrechender Äste bei starkem Schneefall ist. Überhängende Bäume oder jene in Hanglage sollten vor jedem Winter kritisch geprüft werden, ob ein Baum gestutzt oder bedrohlich hoch über dem Carport ragt.
Gartenmöbel und Elektrogeräte verwahren
Eine im Herbst noch glänzend neue Hollywoodschaukel oder eine gut gepflegte Teak-Sitzgruppe kann im Frühjahr ganz anders aussehen: Kälte, Schnee und Tauwetter sind wie Gift für die Materialien. Das Außeninventar sollte immer in Schutzhülle verpackt werden oder in einem trockenen, leicht temperierten Gartenhaus bzw. im Keller verwahrt werden. Die elektrische Heckenschere, die Zweit-Waschmaschine oder der Benzin-Rasenmäher sollten auch nicht bei -15° nächtigen, sondern zur optimalen Schadensprävention im wind- und kältegeschützten Bereich überwintern.
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