Notwendige Behördengänge in Österreich nach der Geburt
Abgesehen von der Meldung beim Standesamt, die innerhalb von drei Tagen nach deinem Krankenhausaufenthalt zu erfolgen hat, sind die Fristen für die verschiedenen Behördengänge in Österreich ziemlich entspannt. Damit du aber auch stets die richtigen Dokumente zur Hand hast und dir unnötige Besuche ersparst, empfehlen wir dir die folgende Vorgehensweise.
Standesamt
Geburtsurkunde
- Dazu brauchst du eine Anzeige über die Geburt, die in der Regel vom Spital oder der Hebamme gemacht wird,
- deine Geburtsurkunde und ggf. die des Vaters,
- deinen Staatsbürgerschaftsnachweis und ggf. den des Vaters,
- deinen Meldezettel und ggf. den des Vaters,
- evtl. einen Nachweis über deinen akademischen Titel und/oder den des Vaters,
- wenn du verheiratet bist: deine Heiratsurkunde,
- wenn du in einer Lebensgemeinschaft lebst: deine Partnerschaftsurkunde,
- wenn du geschieden bist: deine Heirats- sowie Scheidungsurkunde und ggf. einen Bescheid über die Namensänderung,
- wenn du verwitwet bist: deine Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde deines Mannes
- und wenn du ledig bist: ggf. einen Nachweis über eine bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung sowie die Sorgeerklärungen.
- Außerdem braucht dein kleiner Knopf natürlich einen Vornamen. Schnelle Entscheidungshilfe gibt es in unserer neuen App Baby-Vornamen. Hier kannst du über 3000 Namen nach Ursprung, Länge und passend zum Nachnamen filtern. Zur iPhone / iPad App oder zur Android-App.
- Und auch bezüglich des Familiennamens braucht das Standesamt deine Entscheidung: Dafür gibt es drei Varianten:
- Dein Kind erhält euren gemeinsamen Familiennamen.
- Wenn du und der Vater deines Kindes unterschiedliche Familiennamen habt, könnt ihr durch gemeinsame Einwilligung
- einen der beiden Nachnamen (ganz),
- einen der beiden Nachnamen (teilweise) oder
- einen Doppelnamen aus euer beider Namen (max. 2 Teile) als Familiennamen für dieses und alle folgenden Kinder festlegen.
- Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, erhält dein Kind grundsätzlich dessen Familiennamen.
Wohnsitzmeldung
Dazu brauchst du die Geburtsurkunde deines Babys und das ausgefüllte Meldezettel-Formular.
Staatsbürgernachweis
- Dazu brauchst du die Geburtsurkunde deines Babys,
- Seine Meldebestätigung,
- Deinen Personalausweis,
- Deinen Staatsbürgernachweis und ggf. den des Vaters.
Reisepass
- Dazu brauchst du die Geburtsurkunde deines Babys,
- Seine Meldebestätigung oder
- Seinen Staatbürgernachweis
- Das ausgefüllte Antrags-Formular
Zur Formular-Suche - Ein biometriegeeignetes Passfoto in der Größe 45 mm x 35 mm und
- Deinen Personalausweis.
Tipps
- Staatsbürgernachweis und Reisepass sind nur in den ersten beiden Lebensjahren kostenlos.
- Gehst du nicht selbst zum Standesamt, benötigt dein Stellvertreter außerdem eine entsprechende Vollmacht
Zur Vollmacht-Suche - Unglaublich: Frage am besten schon mal nach, wann und wie du dein Kind für einen Platz in der Krabbelgruppe oder Kinderkrippe anmelden sollst. Denn die Plätze sind knapp und schnell vergeben.
Finanzamt
Seit dem 1.5.2015 fällt der Antrag auf Familienbeihilfe weg, die Beihilfe selbst aber bleibt. Sie beträgt derzeit für das erste Kind 109,70€, wobei sich der Betrag mit zunehmendem Alter und durch die Geschwisterzahl erhöht. Prüfung und Gewährung erfolgen nunmehr automatisch nach der Meldung beim Standesamt. Der Kinderabsetzbetrag (Negativsteuer) wird auch weiterhin antragslos und zusammen mit der Beihilfe gezahlt.
Arbeitgeber
Elternkarenz
- Die Elternkarenz beginnt mit dem Ende der Mutterschutzfrist und endet spätestens einen Tag vor dem zweiten Geburtstag des Kindes.
- Der Antrag auf Elternkarenz muss beim Arbeitgeber und schriftlich erfolgen.
Ein Muster findest du z.B. hier. - Lege eine Kopie der neuen Geburtsurkunde bei.
- Der Antrag auf muss zuerst von dir
- Und dann zur Bestätigung von deinem Arbeitgeber unterschrieben werden.
Sonderurlaub
Oft gibt es für den Vater bei Mitteilung der Geburt seines Kindes zusätzliche Urlaubstage. Nachfragen kann sich lohnen.
Krankenkasse
Krankenversicherung
Durch Meldung des Kindes bei deiner Krankenkasse oder der des Vaters wird dein kleiner Knopf bei einem von euch mitversichert, bekommt eine eigene Sozialversicherungsnummer und eine eigene E-Card.
- Dazu brauchst du neben dem Antrag auf Familienversicherung (siehe Homepage deiner Krankenkasse)
- Eine Geburtsbescheinigung deines Kindes.
Wochengeld
Das Wochengeld wird für die gesamte Dauer des Mutterschutzes gezahlt (acht Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt; bei Frühgeburt, Kaiserschnitt oder Mehrlingen sogar zwölf Wochen nach der Geburt).
- Für den zweiten Teil der Zahlung (für die Wochen nach der Geburt) musst du nur noch die Bescheinigung für Wochengeld, welche du mit der Meldung beim Standesamt erhältst,
- Und ggf. einen Krankenhausnachweis über den entsprechenden Geburtsumstand bei deiner Krankenversicherung einreichen.
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld gibt es immer nur für das jüngste Kind und in fünf verschiedenen Varianten. Um die für dich optimalste Variante herauszufinden, nutzt du am besten den Rechner auf der folgenden Internetseite (Funktioniert am besten auf einem PC mit Windows): http://www.bmfj.gv.at
Bist du alleinerziehend oder habt ihr als Familie ein sehr geringes Einkommen, kannst du auch noch einen Zuschuss beantragen.
- Für den Antrag selbst halte die Geburtsurkunde, die dir dein Standesamt zu diesem Zweck ausgestellt hat,
- Den Meldezettel deines Kindes
- Den Nachweis über die Familienbeihilfe
- Und ggf. einen Krankenhausnachweis über den entsprechenden Geburtsumstand (Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnitt) bereit.
- Achtung: Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes ist an die korrekte Durchführung der ersten zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (fünf der Mutter während der Schwangerschaft und fünf des Kindes nach der Geburt) gekoppelt. Die ersten Nachweise über die Untersuchungen musst du mit Stempel und Unterschrift des Arztes versehen jetzt schon an die Krankenkasse schicken. Um eine Zahlungsunterbrechung zu vermeiden, denke auch später daran, die Nachweise immer zeitnah weiterzuleiten.
Landesregierung
Stelle bei Mehrlingsgeburten während der ersten sechs Lebensmonate einen Antrag auf Einmalzahlung, wenn dein Land eine solche anbietet.
Hierzu reicht in Niederösterreich und im Burgenland ein formloser Brief:
Amt der NÖ Landesregierung,
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 – Hauptreferat Familie und Konsumentenschutz
Edeltraud Fischer
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Bei der Landesregierung in Salzburg genügt sogar ein kurzer Anruf.
0 662 8042 5435
0 662 8042 5436
0 662 87 12 27
Versicherung
Einschluss deines Kindes in deine Haftpflicht- und Hausratversicherung durch eine formlose Email an deinen Versicherer. Das macht spätestens dann Sinn, wenn dein kleiner Knopf etwas aktiver wird.
Aus Deutschland oder der Schweiz?
Hier findest du den Ämterfahrplan für Deutschland und die Schweiz.
Schwangerschafts-Checklisten-App für iOS und Android
Alle Checklisten für die Schwangerschaft findest du auch in unserer App für das iPhone und iPad (iOS) sowie für Android-Geräte. Welche Tests solltest du beim Frauenarzt ansprechen und wann eine Amniozentese durchführen lassen? Welche Sportarten sind erlaub und was braucht du für die Krankenhaustasche? Diese und andere Fragen werden hier kurz und knapp beantwortet.