Notwendige Behördengänge in der Schweiz nach der Geburt

Keine Elternzeit, kein Elterngeld, aber zumindest auch weniger Papierkram als in Deutschland und Österreich: Hier erfährst du mehr darüber, welche Behördengänge in der Schweiz nach einer Geburt anfallen und welche Formalitäten du dabei berücksichtigen musst.

3 Tage nach der Geburt

Zivilstandamt

  • Erstausstellung einer Geburtsurkunde
  • Dazu brauchst du eine Anzeige über die Geburt, die in der Regel vom Spital oder der Hebamme gemacht wird,
  • Deinen Identitätsnachweis und ggf. den des Vaters,
  • Deine Niederlassungsbestätigung und ggf. die des Vaters,
  • Wenn du verheiratet bist: Euer Familienbüchlein
  • Und wenn du ledig bist: deine Geburtsurkunde und ggf. die des Vaters sowie ggf. einen Nachweis über eine bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärungen.
  • Außerdem braucht dein kleiner Knopf natürlich einen Vornamen.
  • Schnelle Entscheidungshilfe gibt es in unserer neuen App Baby-Vornamen. Hier kannst du über 3000 Namen nach Ursprung, Länge und passend zum Nachnamen filtern. Zur iPhone / iPad App oder zur Android-App.
  • Und auch bezüglich des Familiennamens braucht das Zivilstandsamt deine Entscheidung: Dafür gibt es drei Varianten:
    • Dein Kind erhält euren gemeinsamen Familiennamen.
    • Wenn du und der Vater deines Kindes unterschiedliche Familiennamen habt, könnt ihr durch gemeinsame Einwilligung einen der beiden Nachnamen als Familiennamen für dieses und alle folgenden Kinder festlegen. Eine Änderung ist anschließend noch ein Jahr lang möglich.
    • Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, erhält dein Kind grundsätzlich dessen Familiennamen.

 

1 Woche nach der Geburt

Mutterschaftsurlaub

Schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber über die Geburt inkl. Kopien eures Familienbuchs und der Geburtsurkunde deines Babys. Damit bist du für die nächsten 14 Wochen in Mutterschaftsurlaub

 

Mutterschaftsentschädigung

Hierbei handelt es sich um eine Entschädigung in Höhe von 80% deines unmittelbar vorgeburtlichen Erwerbeinkommens, maximal aber 196CHF pro Tag bzw. 7350CHF pro Monat. Auf die Entschädigung sind sowohl Sozialabgaben (AHV/IV, EO und ALV) als auch Einkommenssteuern zu entrichten. Wichtigste Voraussetzung für die Mutterschaftsentschädigung ist zudem, dass du mindestens in den neun Monaten vor dem Mutterschaftsurlaub AHV- (oder bei einer gleichwertigen EU-/EFTA-Versicherung) versichert gewesen bist. Kommt dein Kind zu früh auf die Welt, reduziert sich diese Bedingung um den entsprechenden Zeitraum bis auf fünf Monate Versicherungszeit. Das Formular gibt es hier.

  • Das ausgefüllte Formular schickst du dann an deinen Arbeitgeber.
  • Wenn du gerade arbeitslos bist, richte es an deinen letzten Arbeitgeber.
  • Und bist du weder sozialversicherungspflichtig angestellt noch arbeitslos, wende dich damit an deine zuständige Ausgleichskasse.

 

Kinderzulage

Sie kann für jedes Kind unter 16 Jahren beantragt werden, und zwar vom Erstanspruchberechtigten. Ihre Höhe hängt vom jeweiligen Arbeitskanton ab und beträgt mindestens 200CHF pro Kind und Monat. In einigen Kantonen gibt es darüber hinaus noch eine Geburtszulage. Wäre die Kinderzulage des Zweitanspruchberechtigten höher, so bekommt er die entsprechende Differenz ausgezahlt.

  • Für die Kinderzulage brauchst du das entsprechende Antragsformular sowie eine Geburtsurkunde deines Knöpfchens.
  • Beides geht dann an deinen Arbeitgeber.
  • Bist du selbständig, stelle den Antrag bei deiner Familienausgleichskasse.
  • Und wenn du nicht erwerbstätig bist, dann wenden dich an die AHV-Ausgleichskasse deines Wohnsitzkantons.

 

Krankenversicherung

Die Anmeldung bei der Krankenversicherung muss innerhalb der ersten drei Lebensmonate erfolgen. Bei der Kassenwahl bist du ziemlich frei. Du kannst dein Knöpfchen bei deiner Krankenkasse versichern, aber auch bei jeder anderen zugelassenen Kasse. Lediglich versäumen solltest du die Anmeldung nicht, denn dann kommt es zur Zwangszuordnung und du bleibst außerdem noch auf allen bis dahin angefallenen Arztkosten sitzen.

  • Für die Anmeldung brauchst du neben dem Antrag auf Familienversicherung (siehe Homepage deiner Krankenkasse)
  • Eine Geburtsbescheinigung deines Kindes.

 

Stillgeld

Das Formular bekommst du von deiner Krankenkasse (oft nur auf Nachfrage!) und musst du von deiner Hebamme oder dem Kinderarzt ausfüllen lassen.

 

9 Monate nach der Geburt

Versicherung

Einschluss deines Kindes in deine Haftpflicht- und Hausratversicherung durch eine formlose Email an deinen Versicherer, denn je mobiler dein kleiner Knopf wird, umso eher geht auch mal was zu Bruch.

 

Aus Deutschland oder Österreich?

Hier findest du den Ämterfahrplan für Deutschland und Österreich.

 

Schwangerschafts-Checklisten-App für iOS und Android

Alle Checklisten für die Schwangerschaft findest du auch in unserer App für das  iPhone und iPad (iOS) sowie für Android-Geräte. Welche Tests solltest du beim Frauenarzt ansprechen und wann eine Amniozentese durchführen lassen? Welche Sportarten sind erlaub und was braucht du für die Krankenhaustasche? Diese und andere Fragen werden hier kurz und knapp beantwortet.

 


 

Menü Schwangerschafts-Checklisten

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