Nabelschnurblut Einlagerung stornieren oder kündigen – Vergleich der Anbieter

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Wir haben 3 private Anbieter für eine Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut verglichen: Vita 34, eticur) und die Deutschen Stammzellenbank. Ein großer Vorteil der Stammzellengewinnung aus Nabelschnurblut liegt in ihrem einfachen und schmerzfreien Ablauf. In einem Kostenvergleich konnten wir deutliche Preisunterschiede zwischen den Anbietern feststellen. Doch damit wir nichts Kleingedrucktes übersehen, haben wir auch einen Blick auf die Storno- und Rücktrittsbedingungen geworfen. Wir wollten damit herausfinden, welche Konsequenzen dich erwarten, wenn du deine Einlagerung stornieren möchtest oder an einem späteren Zeitpunkt den Vertrag kündigst.

Widerrufsbelehrung bei einer Nabelschnurblut-Einlagerung

Bei einer Widerrufsbelehrung hast du einen gesetzlichen Anspruch auf den Vertragsrücktritt. Du kannst jederzeit nach deinem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen den Widerruf einreichen. Dafür musst du entweder per Brief, Fax oder E-Mail deinen Vertragsrücktritt eindeutig einfordern. Sobald deine Meldung eingegangen ist, werden alle deine bereits getätigten Zahlungen rückerstattet. Die Deutsche Stammzellenbank bietet sogar eine Widerrufsfrist von 4 Wochen. Solltest du das ungeöffnete Entnahmeset schon erhalten haben, dann musst du dieses auch unbedingt innerhalb von 14 bzw. bei der DSB innerhalb von 28 Tagen retournieren, weil dir die Anbieter sonst den Wareneinsatz in Rechnung stellen.

Vertragskündigung bei einer privaten Stammzellspende aus Nabelschnurblut

Die Nabelschnurblutbank hat grundsätzlich kein Recht deinen Vertrag aufzulösen, außer du bist bei den Zahlungen ungemein säumig. Sollte dein Nabelschnurblut allerdings aus medizinischen oder aus anderen unbestimmten Gründen nach der Abnabelung nicht weiterverwendet werden können, dann gilt der Vertrag als automatisch beendet. In diesem Fall behält sich die Nabelschnurblutbank das Recht vor, die Anzahlung von 195 € einzubehalten. Die DSB nutzt dies nur in dem Falle, dass die Qualitätskontrolle negativ ausfällt.

Unterschiede gibt es besonders im Falle einer bereits getätigten Stammzellenspende: Dein Vertrag mit Vita 34 und der DSB ist unbefristet und du kannst ihn ohne Angaben von Gründen jederzeit schriftlich kündigen. Die Beendigung des Vertrages erfolgt jedoch erst beim nachfolgenden Geburtstag deines Kindes. Wenn es beispielsweise im Juli Geburtstag hat und du dich im Oktober für einen Rücktritt entscheidest, dann musst du die Jahresgebühr zumindest noch bis zum Juli des Folgejahres begleichen, damit dein Vertrag endet. Bei einer Kündigung müssen bis zu diesem Zeitpunkt alle Jahresgebühren bezahlt sein und du hast keinen Anspruch auf Rückzahlungen von bereits getätigten Zahlungen. Kündigst du hingegen deinen Vertrag mit eticur) so sind die Zahlungen dennoch auf die vereinbarte Laufzeit zu zahlen.

Fazit:

Unser Fazit ist deutlich:

  • Verträge lesen ist schwer, aber das Kleingedruckte hält sich ausnahmsweise in Grenzen.
  • Keiner der 3 Anbieter hat verdeckte „Knebelverträge“ oder versteckte Kosten.
  • Die gesetzliche Widerrufsbelehrung ermöglicht es dir immer, innerhalb von 14 Tagen von deinem Vertrag zurückzutreten – ohne anfallende Kosten.
  • Die DSB bietet einen verlängerten Widerrufszeitraum und verlangt auch danach nur selten eine Servicepauschale.
  • Im Gegensatz zu den Vita 34 und den DSB-Verträgen, lässt sich der Vertrag mit eticur nur schwer kündigen.

Abgesehen von den Preisunterschieden sollten auch diese Vertragsmodalitäten bei der Anbieterwahl berücksichtigt werden.

 

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