Nabelschnurblut Einlagerung stornieren oder kündigen – Vergleich der Anbieter

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Wir haben 3 private Anbieter für eine Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut verglichen: Vita 34, eticur) und die Deutschen Stammzellenbank. Ein großer Vorteil der Stammzellengewinnung aus Nabelschnurblut liegt in ihrem einfachen und schmerzfreien Ablauf. In einem Kostenvergleich konnten wir deutliche Preisunterschiede zwischen den Anbietern feststellen. Doch damit wir nichts Kleingedrucktes übersehen, haben wir auch einen Blick auf die Storno- und Rücktrittsbedingungen geworfen. Wir wollten damit herausfinden, welche Konsequenzen dich erwarten, wenn du deine Einlagerung stornieren möchtest oder zu einem späteren Zeitpunkt den Vertrag kündigst.

 

Widerrufsbelehrung bei einer Nabelschnurblut-Einlagerung

Bei einer Widerrufsbelehrung hast du einen gesetzlichen Anspruch auf den Vertragsrücktritt. Du kannst jederzeit nach deinem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen den Widerruf einreichen. Dafür musst du entweder per Brief, Fax oder E-Mail deinen Vertragsrücktritt einfordern – und zwar eindeutig. Sobald deine Meldung eingegangen ist, werden alle deine bereits getätigten Zahlungen rückerstattet. Solltest du das ungeöffnete Entnahmeset schon erhalten haben, dann musst du dieses ebenfalls unbedingt innerhalb dieser 14 Tage retournieren, weil dir die Anbieter sonst den Wareneinsatz in Rechnung stellen.

 

Vertragskündigung bei einer privaten Stammzellspende aus Nabelschnurblut

Die Nabelschnurblutbank hat grundsätzlich kein Recht deinen Vertrag aufzulösen, außer du bist bei den Zahlungen ungemein säumig. Sollte dein Nabelschnurblut allerdings aus medizinischen oder aus anderen unbestimmten Gründen nach der Abnabelung nicht weiterverwendet werden können, dann gilt der Vertrag als automatisch beendet. In diesem Fall behalten sich die Nabelschnurblutbanken das Recht vor, die Anzahlung von 195 € einzubehalten.

Die Beendigung des Vertrages erfolgt stets und bei allen drei Anbietern erst zum nachfolgenden Geburtstag deines Kindes. Wenn es beispielsweise im Juli Geburtstag hat und du dich im Oktober für einen Rücktritt entscheidest, dann musst du die Jahresgebühr zumindest noch bis zum Juli des Folgejahres begleichen, damit dein Vertrag endet. Bei einer Kündigung müssen bis zu diesem Zeitpunkt alle Jahresgebühren bezahlt sein und du hast keinen Anspruch auf Rückzahlungen von bereits getätigten Zahlungen. Dadurch ergeben sich deutliche Unterschiede im Kündigungsfall bei einer bereits getätigten Stammzellenspende: Während du mit einer Einlagerung bei Vita34 die Gebühren von maximal 1 Jahr verlieren kannst, ergeben sich bei eticur) gegebenenfalls bereits Verluste von zwei Jahresgebühren. Eine Einlagerung bei der Deutschen Stammzellenbank erfolgt immer auf mindestens 18 Jahre. Im Kündigungsfall verlierst du also eine beträchtliche Summe. Die Nachfrage bei der DSB hat ergeben, dass das Unternehmen von den Vorteilen der Nabelschnurbluteinlagerung 100% überzeugt ist und da diese besonders auf lange Sicht sinnvoll ist, eben auch mit einem langfristigen Vertragsmodell arbeitet.

 

Fazit:

Unser Fazit ist deutlich:

  • Verträge lesen ist schwer, aber das Kleingedruckte hält sich ausnahmsweise in Grenzen.
  • Keiner der 3 Anbieter hat verdeckte „Knebelverträge“ oder versteckte Kosten.
  • Die gesetzliche Widerrufsbelehrung ermöglicht es dir immer, innerhalb von 14 Tagen von deinem Vertrag zurückzutreten – ohne anfallende Kosten.
  • Das flexibelste Angebot hinsichtlich Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten hat Vita34, dicht gefolgt von eticur).
  • Wer wie das Unternehmen selbst 100% von den Vorzügen einer Einlagerung überzeugt ist, der kann getrost auch den DSB-Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 18 Jahren wählen.

Abgesehen von den Preisunterschieden sollten auch diese Vertragsmodalitäten bei der Anbieterwahl berücksichtigt werden.

 

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