Bauseits – Checkliste über deine Pflichten als Bauherr

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Bauseits ist ein Begriff, der in deinem Werkvertrag idealerweise nicht oder nur selten auftaucht, denn er bedeutet für dich mindestens einen Mehraufwand und meistens auch Mehrkosten. Hierunter fallen alle Aufgaben, die dein Vertragspartner nicht übernimmt und die damit in deine Zuständigkeit fallen. In unserem Falle sind das im Detail:

 

Beschaffung von Planungsunterlagen und grundlegende Anmeldungen

  • Städtische Dokumente wie Liegenschaftsauszug, planungsrechtliche Auskunft, Kanalisationsplan (insgesamt ca. 100 €)
  • Vermessung des Grundstücks und Erstellung eines Lageplans durch einen öffentlichen Vermesser (ca. 3.000 €)
  • Bodengutachten durch einen Geologen (ca. 600 €)
  • Einreichung des Bauantrags beim Bauamt
  • Küchenplanung
  • Elektroplanung (Anzahl und Lage der Steckdosen, Schalter und Brennstellen)
  • Anmeldung von Strom, Wasser und Heizung beim örtlichen Energieversorger
  • Anmeldung des Telekommunikationsanschlusses

 

Versicherungen

  • Unfall- (für den Bauherren im Falle von Eigenleistungen am Bau)
  • Gebäude-
  • Bauherrenhaftpflicht-
  • Bauleistungs- (für bauseits zu erbringende Leistungen und Eigenleistungen)
  • Restschuld-Versicherung

 

Baustellenherrichtung

  • Genehmigungen für Hausanschlüsse, Zuwegung und Straßenabsperrungen durch das städtische Bauamt
  • Bauwasserbeantragung beim örtlichen Wasserversorger
  • Baustrombeantragung bei einer örtlichen Elektrofachfirma
  • Absteckung durch den öffentlichen Vermesser
  • Grundwasserhaltung

 

Erdarbeiten

  • Erd- und Planierungsarbeiten
  • Hausanschlüsse
  • Anschluss an die Kanalisation (Schmutz- und Regenwasser)
  • Abfuhr von überschüssigem Aushubmaterial
  • Keller-/Bodenplattendämmung

 

Innenausbau

Da wir uns gegen eine Wärmepumpe und für Fernwärme entschieden haben, müssen wir die notwendigen Anlagen (Hauszentrale und Wasserspeicher) bei einem Heizungsbauer in Auftrag geben.

 

Nach der Hausabnahme

  • Einmessung des Hauses durch den öffentlichen Vermesser
  • Gebäudereinigung
  • Zuwegung: Hof- und Gartenauffahrt
  • Terrassenplattierung
  • Anlage von Eingangsstufen
  • Pflasterarbeiten
  • Gartenanlage

 

Wer den Vertrag vor der Unterschrift aufmerksam liest und gut verhandelt, kann diese Pflichten minimieren. Die Anmeldungen beim örtlichen Versorger/Telekom und die Versicherungsabschlüsse ausgenommen können nämlich alle Aufgaben auch durch den Generalunternehmer bzw. den Fertighausanbieter ausgeführt werden. Das macht die verschiedenen Angebote übrigens für die Wahl deines Baupartners auch besser vergleichbar und den Gesamtpreis genauer kalkulierbar. Außerdem darfst du nicht vergessen: Der Generalunternehmer ist Profi auf seinem Gebiet! Er verfügt nicht nur über viel mehr Know-how und Erfahrung, sondern auch über die entsprechenden Kontakte. Das spart viel Zeit. Man glaubt nämlich nicht, wie aufwendig sich sonst z.B. die Suche nach einem Tiefbauer gestaltet kann. Also: hartnäckig bleiben und nicht durch Floskeln „Das ist so üblich“ oder „Das ist zu unkalkulierbar“ abschmettern lassen! Es lohnt sich!

 

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